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   VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10   

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https://dejure.org/2012,11486
VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10 (https://dejure.org/2012,11486)
VG Hannover, Entscheidung vom 24.04.2012 - 2 A 2656/10 (https://dejure.org/2012,11486)
VG Hannover, Entscheidung vom 24. April 2012 - 2 A 2656/10 (https://dejure.org/2012,11486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einbeziehung von Anlassbeurteilung in nachfolgende Regelbeurteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr 3.1 BRLPol; Nr 4.2.1 BRLPol; Art 3 Abs 1 GG; Art 33 Abs 2 GG; § 30 Abs 1 PolNLVO
    Anlassbeurteilung; Aufstieg; Polizeivollzugsdienst; Regelbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10
    Bei der Auswertung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2001 (2 C 41/00) sei zu berücksichtigen, dass dieses vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.2002 (2 C 31/01) ergangen sei, in der der Stellenwert von älteren Beurteilungen bei Auswahlentscheidungen neu bewertet worden sei.

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.07.2001 (2 C 41/00, NVwZ-RR 2002, 201f.) überzeugend ausgeführt:.

    Die Schlussfolgerung, das Oberverwaltungsgericht halte die Einbeziehung bei Regelbeurteilungen nicht grundsätzlich für geboten, lässt sich daraus nicht ziehen, zumal es sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18.07.2001, 2 C 41/00, ausdrücklich zu eigen macht.

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09

    Rechtmäßigkeit einer Maßstabsverkürzung in der dienstlichen Beurteilungspraxis

    Auszug aus VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10
    Die grundsätzliche Kritik am System der neuen Beurteilungsrichtlinie, insbesondere an der Orientierung des Maßstabes an der Gaußschen Normalverteilung und an der Bildung eines Gesamturteils mit Binnendifferenzierung, war bereits Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen und wurde zurückgewiesen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2009, 5 ME 175/09, juris; Beschl. v. 17.09.2009, 5 ME 181/09, V.n.b.).

    Eine über die abgegebenen Stellungnahmen der Beurteiler hinausgehende Plausibilisierung des Gesamturteils war nicht erforderlich, da dieses von der Tendenz der Einzelmerkmale - die in erster Linie heranzuziehenden Leistungsmerkmale waren bis auf eines mit C bewertet, wobei zwei davon im oberen Bereich gesehen wurden - gedeckt war (vgl. veranschaulichend Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2009, 5 ME 175/09, juris; Beschl. v. 17.09.2009, 5 ME 181/09, V.n.b.).

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10

    Erstreckung der Anlassbeurteilung eines Beamten auf den Beurteilungszeitraum

    Auszug aus VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10
    Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe im Beschluss vom 13.12.2010 (5 ME 232/10) deutlich gemacht, dass der von einer Anlassbeurteilung erfasste Beurteilungszeitraum in den Beurteilungszeitraum einer nachfolgenden Regelburteilung einbezogen werden könne, aber nicht müsse.

    Schließlich findet die von der Beklagten vertretene Auffassung auch keine Bestätigung durch den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13.12.2010 (5 ME 232/10, PersR 2011, 135ff).

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 497/07

    Messung am Maßstab des am Beurteilungsstichtag innegehabten status-rechtlichen

    Auszug aus VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10
    Damit umfasst der Zeitraum einer Regelbeurteilung grundsätzlich drei Jahre (vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 09.02.2010, 5 LB 497/07, RiA 2010, 166ff., juris Rn. 33).

    Vielmehr liegt dies in der Natur der Sache, da die Regelbeurteilung der "Klärung der Wettbewerbssituation" innerhalb der Vergleichsgruppe anhand des zum Stichtag geltenden Maßstabes dient (vgl. in Bezug auf das aufgegebene sog. Beurteilungssplitting Nds. OVG, Urt. v. 09.02.2010, 5 LB 497/07, a.a.O. juris Rn. 31f.).

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10
    Dies verlangt größtmögliche Vergleichbarkeit der erhobenen Daten (Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 15, S. 15; Beschluss vom 31. Januar 1994 - BVerwG 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16, S. 1).

    Höchstmögliche Vergleichbarkeit wird grundsätzlich durch den gemeinsamen Stichtag und den gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (vgl. Urteile vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 54.82 - Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2, S. 9 und vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 15, S. 12 jeweils m.w.N.; stRspr).

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82

    Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines

    Auszug aus VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10
    Höchstmögliche Vergleichbarkeit wird grundsätzlich durch den gemeinsamen Stichtag und den gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (vgl. Urteile vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 54.82 - Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2, S. 9 und vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 15, S. 12 jeweils m.w.N.; stRspr).

    Die Einheitlichkeit des Beurteilungszeitraums soll gewährleisten, dass die Beurteilung für alle Beamten gleichmäßig die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst (vgl. Urteil vom 7. Juni 1984, a.a.O., S. 13).

  • VG Stade, 21.05.2008 - 3 A 977/07

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle dienstlicher

    Auszug aus VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10
    Auf das von ihr angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Stade vom 21.05.2008 (3 A 977/07, juris) kann die Beklagte sich ebenfalls nicht stützen, da dieses lediglich Praktikabilitätserwägungen angestellt und sich überdies auf eine Beurteilungsrichtlinie bezogen hat, die einen Beginn des Regelbeurteilungszeitraumes im Anschluss an den Beurteilungszeitraum der vorausgegangenen dienstlichen Beurteilung (Regel- oder Anlassbeurteilung) vorsah und zwischenzeitlich aufgehoben und durch eine Richtlinie ersetzt wurde, die bestimmt, dass die Regelbeurteilung sich auch dann auf den vollen Beurteilungszeitraum erstreckt, wenn sie den Beurteilungszeitraum einer Anlassbeurteilung beinhaltet (Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten im Niedersächsischen Justizministerium sowie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften v. 25.05.2005, NdsRpfl. 2005, 176, Ziff. I.II.1.b) S. 1; Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten im Niedersächsischen Justizministerium, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie bei der Norddeutschen Fachhochschule für Rechtspflege v. 15.11.2011, NdsRpfl.
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, 2 C 31.01, NVwZ 2003, 1398 f.).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10
    Denn der Rückgriff auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien steht dem Dienstherrn nur dann offen, wenn die konkurrierenden Bewerber nach Auswertung ihrer aktuellen Beurteilung als im wesentlichen gleich beurteilt anzusehen sind (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.08.2011, 5 ME 209/11, juris Rn. 7; Beschl. v. 21.09.2011, 5 ME 241/11, juris Rn. 14; BVerwG, Urt. v. 30.06.2011, 2 C 19/10, IÖD 2011, 220ff., juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 209/11

    Einstufung mehrerer Bewerber als im Wesentlichen gleich beurteilt bei Erhalt

    Auszug aus VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10
    Denn der Rückgriff auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien steht dem Dienstherrn nur dann offen, wenn die konkurrierenden Bewerber nach Auswertung ihrer aktuellen Beurteilung als im wesentlichen gleich beurteilt anzusehen sind (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.08.2011, 5 ME 209/11, juris Rn. 7; Beschl. v. 21.09.2011, 5 ME 241/11, juris Rn. 14; BVerwG, Urt. v. 30.06.2011, 2 C 19/10, IÖD 2011, 220ff., juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07

    Anspruch eines Beamten auf Neubescheidung einer auf einer fehlerhaften Grundlage

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11

    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer

  • BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 5.94

    Vergabe - Mangel - Revisionsverfahren - Beamter - höchstrichterliche

  • BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 24.78

    Nichtzulassung einer Revision - Übernahme eines Beamtenbewerbers in ein

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 4 S 1402/91

    Rechtsverletzung bei Besetzung einer Beförderungsstelle ohne Vorliegen einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1994 - 6 B 3307/93

    Antrag aus Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Vorläufige Verhinderung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.05.1994 - 3 M 31/94

    Leistungsgrundsatz; Auswahlentscheidung; Eignung; Leistung; Bewerber;

  • VG Düsseldorf, 09.01.2014 - 2 L 1830/13

    Rechtmäßigkeit der Feststellung eines Qualifikationsvorsprungs eines Mitbewerbers

    Anhaltspunkte dafür, dass die Anlassbeurteilung ihren Wert als eigenständige Beurteilung eingebüßt hat und der Sache nach nur noch als Beurteilungsbeitrag weiterbesteht, vgl. dazu VG Hannover, Urteil vom 24. April 2012 - 2 A 2656/10 -, juris, Rdnr. 27 m.w.N., sind im Ergebnis nicht vorhanden, auch wenn der Beklagte im Verfahren 2 K 6909/11 in seiner Klageerwiderung vorträgt, dass Anlassbeurteilungen ähnlich wie Beurteilungsbeiträge in die Regelbeurteilung einflössen.
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